Handwerk

Was benötigt mein Kunde mit seinem Handels- und Handwerksunternehmen eigentlich?

Handwerker sollten unbedingt darauf achten, dass folgende Deckungsinhalte in Ihrem Tarif enthalten sind:

  • Nachbesserungsbegleitschäden
    Weitgehender Einschluss, da kein Sachschaden vorangegangen sein muss.
     
  • Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden
    Neben der zu bearbeitenden Sache sind Gegenstände, die in räumlicher und unmittelbarer Beziehung zur
    Bearbeitungssache stehen, auch mitversichert.
     
  • Be- und Entladeschäden
    Wichtiger Deckungsinhalt, denn in der Kfz Versicherung sind diese Schäden ausgeschlossen.
     
  • Subunternehmerbeauftragung
    Es ist darauf zu achten, dass die Tätigkeit des Subunternehmers nicht an die Betriebsausrichtung
    des Versicherungsnehmers gebunden ist.
     

Händler, die Ihre Produkte aus aller Welt beziehen, benötigen auf jeden Fall:

  • Erweiterte Produkthaftpflicht
    Zwingend erforderlich für Firmen, die ihre Produkte nicht aus der EU beziehen (Importeure) und/oder ihren Namen auf dem Produkt anbringen. Dies ist in der Praxis oft bei Warenhäusern der Fall. Sie versehen die Produkte, ohne Hinweis auf die tatsächliche Herkunft, mit ihrem Namen. Beispielsweise lassen viele Lebensmitteleinzelhandelsketten Eigenmarken fremd herstellen. Diese werden anschließend mit ihrem Namen oder Marke versehen und in den Verkehr gebracht. Haftungsrechtlich gilt dann die Lebensmittelkette als Hersteller. Über den erweiterten Baustein der Produkthaftung sind neben den Per­sonen- und Sachschäden auch reine Vermögensschäden abgedeckt.

 


Hotel & Gastro

WIE LÄSST SICH DIE VERSICHERUNGSSUMME ERMITTELN?

Die Höhe der Deckungs­summe richtet sich nach dem speziellen Risiko des Versicherungsnehmers.

WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENFALL GELEISTET?

• Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche • Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche

In jedem Fall erfolgt die Schadenzahlung abzüglich der ggf. vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese kann für die unterschiedlichen Bereiche in- dividuell ausfallen.

 

 

WELCHE ZUSÄTZLICHEN VERSICHERUNGEN SIND ZU EMPFEHLEN?

Betriebsschließungsversicherung

Speziell im Gastronomiebereich sind Hygiene und Krank­hei­ten na- türlich ein heikles Thema. Behörden müssen auf Hinweise aus der Bevölkerung reagieren. Bereits ein einziger Mitarbeiter, der z. B. an Hepatitis erkrankt ist, kann zur behördlichen Schließung Ihres Betriebs führen. Eine Betriebsschließungsversicherung kommt für den in die- ser Zeit entgangenen Gewinn und die Lohnkosten auf. Sie leistet auch für den Warenschaden, den Sie erleiden, weil z. B. die Vernichtung von Vorräten angeordnet wurde. Auch Desinfektionskosten oder die anfal- lenden Kosten für angeordnete Ermittlungs- oder Beobachtungsmaß- nahmen des Bundesseuchenschutzgesetzes werden Ihnen erstattet. Eine Betriebsschließungsversicherung kann Ihre Existenz retten.

Umfangreicher gewerblicher Rechtsschutz

Es wird immer wichtiger, sich juristisch vertreten lassen zu können, ohne an mögliche Kosten denken zu müssen.
Schließt eine Behörde z. B. ein Hotel, weil gewisse Brandschutz- maßnahmen nicht eingehalten werden, kann ein guter Anwalt ent- scheidend sein, ob der Geschäftsbetrieb in Gänze oder nur in den Stockwerken, die entsprechend der Auflagen umgebaut werden, ruhen muss. Auch Gäste können oft – auch ungewollt – Probleme verursachen. Wird beispielsweise ein Gast verletzt, strebt er in aller Regel nur einen zivilrechtlichen Ausgleich (z. B. Schmerzensgeld) an. In Unkenntnis rechtlicher Dinge geht man dann aber zur Polizei, die nichts anderes tun kann, als strafrechtlich zu ermitteln. Ein Verteidiger kann helfen, dass ein Versehen keine Strafe nach sich zieht.

Gruppenunfall

Gastronomieküchen sind ein gefährlicher Ort: Heiße Flächen, sie- dendes Öl, rutschige Flächen, scharfe Klingen,...
Verletzungen können schnell passieren – schlimm, wenn sie dauer- hafte Folgen haben. Der Schutz der gesetzlichen Unfall­ver­si­che­rung ist im Wesentlichen darauf ausgelegt, für Behandlungs- und Reha-Ko- sten aufzukommen. Erst bei einer deutlichen Einschränkung zahlt sie eine kleine Rente als Entschädigung. Eine Gruppenunfallversicherung für Ihre Belegschaft zahlt ab dem ersten Prozentpunkt einer Invalidität. So können Sie zeigen, dass Sie Ihre Blegschaft nicht nur als Arbeits- kräfte sehen, sondern ihnen verbunden sind und für Absicherung sor- gen, wenn beim Einsatz fürs Unternehmen mal etwas passiert.


Hausverwaltungen

Ordnungsgemäße Verwaltung nach § 21 WEG

Der Verwalter ist zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung verpflichtet. Dazu zählen folgende Punkte:

  • Die Aufstellung einer Hausordnung
  • Eine ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Eine Feuerversicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert sowie eine angemessene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für die Wohnungseigentümer
  • Die Kumulierung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage
  • Die Aufstellung eines Wirtschaftsplans
  • Die Duldung aller Maßnahmen, die den Wohnungseigentümern Zugang zur üblichen Infrastruktur (Wasser, Strom, Telefon etc.) ermöglicht

Im Prinzip sind Hausverwalter und Wohnungseigentümer also verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Gemeinschaftseigentum gepflegt wird, der finanzielle Wert so gut es geht erhalten bleibt, die Eigentümer Zugang zur Infrastruktur haben und vor allem gut versichert sind.

Für Hausverwaltungen haben wir Sonderkonzepte!

 

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht 

Hier fordert der Gesetzgeber ausreichenden Versicherungsschutz, denn nach § 836 BGB haftet der Haus- und Grundbesitzer „aus vermutetem Verschulden“ für Schäden, die im Zusammenhang mit der fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung einer Immobilie stehen. Kommt es beispielsweise durch den Einsturz oder die Ablösung von Gebäudeteilen zu Schäden an Menschen oder Sachen, so haftet der Eigentümer – egal, ob ihn eine Schuld trifft oder nicht. Es sei denn, er hat zur Schadensvorbeugung die erforderliche Sorgfalt beachtet und kann dies auch beweisen! Es liegt in der Verantwortung des Hausverwalters, die Eigentümer vor diesem Risiko in Form einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, die gebündelt für alle verwalteten Gebäude oder Eigentumswohnungen policiert werden kann, zu schützen.

Wohngebäudeversicherung

Unwetter, Erdbeben, Brände, Überschwemmungen, poröse Rohre etc.: Selbst das beste Objekt kann dadurch stark beschädigt werden. Eine Feuerversicherung zum Neuwert ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Jedoch stellen auch alle anderen möglichen Schäden ernst zu nehmende Risiken dar, die der Hausverwalter und/oder die WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) auf jeden Fall absichern muss. Mit einer Ge­bäude­ver­si­che­rung lässt sich sprichwörtlich alles unter einen Hut bringen, denn diese umfasst sowohl Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) als auch durch Leitungswasser (Bruch- und Frostschäden an Rohren) sowie Sturm und Hagel. Zudem sind Elementarschäden zusätzlich versicherbar. Bei diesem wichtigen Zusatz sollte auf keinen Fall gespart werden, um das Wohl der Gemeinschaft nicht zu gefährden. Überschwemmung, Überflutung, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch und Schneedruck stellen somit keine finanziellen Risiken mehr für die Eigentümer dar. Ersetzt wird der Neuwert der zerstörten Gegenstände. Bei beschädigten Sachen werden die notwendigen Reparaturkosten erstattet.

Glasversicherung

Haben zu ver­sichernde Gebäude einen hohen Glasanteil, so ist eine Glasversicherung dringend zu empfehlen. Aber auch für herkömmliche Immobilien ist die Versicherung durchaus sinnvoll. Ein Beispiel: Für den Fall, dass eine Glasscheibe am verwalteten Objekt zerstört wird, können nötige Reparaturen nicht geschoben werden, sondern müssen sofort erfolgen. Doch hier fehlt es oftmals am nötigen Kapital. Mit einer entsprechenden Glasversicherung können die Reparaturen sofort beginnen, ohne dass man sich über die Kosten Gedanken machen muss.

Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung ist sicherlich empfehlenswert, mitunter aber schwer abzuschließen. Einige Versicherer nehmen auch WEGs mit ihren Besonderheiten auf, jedoch nur auf Anfrage. Das Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men prüft dann im Einzelfall, ob eine Police ausgestellt wird. Bei Rechtsstreitigkeiten kann die Gemeinschaft dann auf ihre Rechts­schutz­ver­si­che­rung zurückgreifen. Die Wohnungseigentümer, der WEG-Hausverwalter sowie der Verwaltungsbeirat können also die Rechts­schutz­ver­si­che­rung in Anspruch nehmen. Für Immobilieneigentümer kann es zu Auseinandersetzungen kommen, die mitunter nur gerichtlich geregelt werden können. Angenommen, eine Handwerksfirma wird damit beauftragt, eine undichte Stelle am Dach auszubessern, doch trotz mehrfacher Nachbesserungen ist das Dach nach wie vor undicht. Die Handwerksfirma will die weiteren Kosten nicht mehr übernehmen – und es kommt zu einem Rechtsstreit, der vor Gericht geht. Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung kommt dann für etwaige Kosten auf und nimmt die finanziellen Risiken eines Rechtsstreits ab. Der Makler prüft, ob eine rechtliche Absicherung möglich ist!

 

 


Friseure

Waschein, Schneiden Färben? 

Für Friseure bieten wir besonders leistungsstarke Tarife an. 

Welchen Risiken ist man als Friseur ausgesetzt? 

Friseure sollten sich gegen Per­sonenschäden, sowie Schäden an eigenen oder aber auch gemieteten Räumen absichern. Hohe Schadensersatzkosten können schnell  untragbar werden. Daher ist ein umfassender Versicherungsschutz für das Friseurhandwerk besonders wichtig.

Was sind Per­sonen - und Sachschäden ?

Bei der täglichen Arbeit mit Schere und Chemikalien kann es schnell passieren, dass Gegenstände oder gar Per­sonen geschädigt werden. 

Beispielsweise kann es passieren, dass man einen Kunden mit der Schere verletzt und den daraus entstandenen Schaden ersetzen muss. ( Arztkosten, ggfs Lohnausfall etc )

Eine Betriebshaftpflicht für Friseure ist besonders wichtig. 

Sachschäden 

Der Traum vom eigenen Friseursalon ist nicht selten mit hohen Investitionen verbunden. Die Einrichtung Räumlichkeiten oder elektronische Geräte ( zB Kasse, PC, Rasiere etc ) können durch einen Brand, Leitungswasserschaden, Brand, Sturm, Einbruch oder Hagel bzw. Elementarschäden zerstört werden.

Neben dem Sachschaden geht oft ein großer finanzieller Ertragsausfall einher. Auch diesen kann man im Rahmen einer Ertragsausfallversicherung ver­sichern. 

Warum sollten Sie als Friseur unsere Konzepte nutzen?

Wir haben mit einigen Versicherungsgesellschaften erhebliche Leistungsverbesserungen vereinbart.