Gewerbe-Rechtsschutz

Gewerbe-Rechtsschutz

Für Unternehmen oder Selbstständige stellen gerichtliche Auseinandersetzungen ein hohes Risiko dar; oft kosten sie mehr, als die Sache, um die es geht. Als Unternehmer oder Geschäftsführer geraten Sie zudem wesentlich schneller in Rechtsstreitigkeiten, als als Angestellter. Daher ist es sinnvoll, diese Risiken mit einer Gewerbe-Rechts­schutz­ver­si­che­rung abzusichern.

Der Umfang dieses Versicherungsschutzes kann stark variieren; versicherbar sind vertragsrechtliche, arbeits-, verkehrs-, sozial- oder auch mietrechtliche Auseinandersetzungen.


RECHTSSCHUTZ FÜR HILFS- UND INVESTITIONSGESCHÄFTE

Die Firma Rehwald Plastic erwarb eine neue Blasdruck-Maschine. Bereits nach den ersten Betriebsstunden fällt die Maschine aus. Aufgrund offenbar mangelhafter Verarbeitung hält die Halterung der Pressform dem nötigen Druck nicht stand. Der Hersteller schiebt die Ursache des Problems auf Beschädigungen bei Transport oder Installation. Beides wurde vom Käufer selbst durchgeführt. Nach mehreren ...mehr ]


FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?

Für alle Firmen und Freiberufler, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreites schützen wollen.

WAS IST VERSICHERT?

Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten.

WER IST VERSICHERT?

• Versicherungsnehmer

• Arbeitnehmer/-in in Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer

WELCHE LEISTUNGEN SIND U. A. VERSICHERBAR?

• Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige

• Verkehrs-Rechtsschutz

• Privat-Rechtsschutz für den Inhaber/Gesch.ftsführer

• Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken

• Fahrer-Rechtsschutz

• Spezial-Straf-Rechtsschutz

• Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz

• Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte

• Forderungsmanagement (i.d.R. durch Kooperation des Versicherers mit einem externen Dienstleister) 

Soweit vereinbart sind u. a. folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten:

  1. Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz,
  2. Sozialgerichts-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-
  3. Rechtsschutz, Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten,
  4. Daten-Rechtsschutz vor Gerichten

Für bestimmte Berufsgruppen ist es möglich einen Firmen-Vertrags- Rechtsschutz abzuschließen.

Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannte Punkte können jedoch, je nach Bedingungswerk, auch eingeschlossen sein bzw. mitversichert werden.

WELCHE LEISTUNGEN SIND U. A. NICHT VERSICHERBAR?

• Baurechtsstreitigkeiten

• Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes

• Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherter Per­sonen untereinander

• Kapitalanlagestreitigkeiten

• Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen und Verfassungsgerichten

• Vorsätzlich begangene Straftaten (rechtkräftiges Urteil)

• Vertragsrechtliche Streitigkeiten (z. B. Forderungen an Kunden, Gew.hrleistungsansprüche von Kunden, etc.) Hier kann der Versicherungsmarkt Ausnahmen und zumindest teilweise Deckungslösungen kennen.

 


Wissenswertes

WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENFALL GELEISTET?

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:

• Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

• Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige

• Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat

WAS IST SONST NOCH ZU BEACHTEN?

Es empfiehlt sich, vor erster Konsultierung eines Anwalts immer zunächst das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer zu suchen.

So können Sie im Vorfeld prüfen lassen, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat, den Versicherungsumfang konkret abgrenzen und sich eine verbindliche Deckungszusage geben lassen. Für einzelne Bausteine der Rechts­schutz­ver­si­che­rung kann eine Wartezeit

vereinbart sein. Für Versicherungsfälle, die sich innerhalb dieser Wartezeit oder vor dem Versicherungsbeginn ereignen, besteht kein

Versicherungsschutz.

WELCHE ZUSÄTZLICHEN VERSICHERUNGEN SIND ZU EMPFEHLEN?

Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist die wichtigste aller gewerblichen Versicherungen. Sie ist eine unbedingte Notwendigkeit. Die

Betriebshaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter einem Dritten gegenüber verursacht werden. Weiterhin prüft sie, ob die an Sie gestellten Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haft­pflichtversicherung getragen. Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter andere durch eine Handlung aktiv (also durch „Ihr Tun“), schädigen, kann z. B. auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Schaden mit entsprechenden Forderungen führen. Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schadenersatzansprüche gibt, kann bei einem großen Schaden schnell der Fortbestand der Firma auf dem Spiel stehen. Einzelunternehmer und Freiberufler sind in der Regel zudem auch zusätzlich persönlich mit ihrem Privatvermögen haftbar.

Directors & Officers-Versicherung (D & O)

Bei der D & O handelt es sich um eine Ergänzung zur Betriebshaftpflicht, mit der sich Kapitalgesellschaften gegen Vermögensschäden

absichern können, die ihnen durch die Entscheidungen ihrer Führungskräfte zugefügt werden. Versicherungsnehmer ist hier immer

die Firma - versicherte Per­sonen die Geschäftsleitung. Leistung ist die Prüfung der Schadenersatzpflicht und ggf. Erstattung an die Firma.

Die D & O ist eine sehr gute Lösung für Firmen, sich vor den Auswirkungen von Fehleinschätzungen ihrer Entscheider zu schützen.

Im Falle einer Insolvenz schützt die D & O auch alleinige GGFs vor möglichen Zugriffen durch den Insolvenzverwalter, wenn dieser Fehlentscheidungen feststellt, die zu den Problemen der GmbH führten.

 


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