KFZ-Handel-Handwerk


KFZ-Handel-Handwerk: Bitte was?

Wer beruflich mit Kraftfahrzeugen handelt oder an solchen arbeitet, muss sich regelmäßig mit der Problematik auseinandersetzen, dass Schäden oder Tätigkeiten nicht mehr unter den Schutz einer Inhaltsversicherung bzw. der Betriebshaftpflicht fallen. Nur einen Teil der Risiken stellen beispielsweise Probefahrten, Hagelschäden an zu verkaufenden Fahrzeugen, Rangierrempler mit Kundenfahrzeugen dar.

BESONDERS WICHTIG:

Eine Betriebsbesichtigung ist hier unumgänglich und eine regelmäßige Anpassung essentiell.

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Was ist eine KFZ-Handel- und Handwerk Versicherung?

 

Was ist eine KFZ- Handel-/ Handwerk Versicherung? 

Kfz-Handel: Der Kfz-Händler versichert über die Kfz-Handel- und -Handwerk-Versicherung sein rotes Händlerkennzeichen, sowie seine auf dem Betriebsgrundstück zum Verkauf stehenden Handelsfahrzeuge. (Empfohlen wird hier in jedem Fall ein Vollkaskoschutz!)

Kfz-Werkstatt: Der Kfz-Reparaturbetrieb versichert über die Kfz-Handel- und -Handwerk-Versicherung seine Kundenfahrzeuge in Werkstattobhut und – falls benötigt – sein rotes Kenn­zeichen, sowie seine auf dem Betriebsgrundstück zum Verkauf stehenden Handelsfahrzeuge. (Empfohlen wird hier in jedem Fall ein Vollkaskoschutz!)

Welche Risiken deckt eine solche Versicherung ab ?

Die Handel- und Handwerk-Versicherung umfassen je nach Inhalt des Versicherungsvertrages die folgenden Versicherungsarten:

  • die Kfz-Haft­pflichtversicherung
  • die Kfz-Kaskoversicherung (als Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung)

Welche Betriebsarten können versichert werden?

KFZ- Handwerksbetriebe ( zB Reparaturwerkstätte, KFZ-Handwerksbetriebe, KFZ-Handels und Handwerksbetriebe ( sogenannte Mischbetriebe )

Was sind KFZ-Handwerksbetriebe ?

Hierbei handelt es sich um Unternehmen, die Reparaturen Wartungen und/ oder Wartungsarbeiten durchführen. Hierzu zählen beispielsweise auch Reifendienste.

Was sind Handelsbetriebe ?

KFZ- Handelsbetriebe sind Unterenhmen die gebrauchte oder auch neue Fahrzeuge gewerbsmäßig an- und verkaufen.

Welchen Versicherungsschutz bietet das "ROTE KENNZEICHEN" ?

Alle versicherungspflichtigen Fahrzeuge die nicht zugelassen sind. 

Wichtig:

Diese Fahrzeuge dürfen mit diesen Kenn­zeichen nur zu Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten im Rahmen Ihrer versicherten Betriebsart eingesetzt werden.

Was versteht man unter Probefahrten?

Probefahrten sind jene Fahrten die ein Kunde nutzt um zu prüfen ob das Fahrzeug GEBRAUCHSFÄHIG ist.

Was versteht man unter sogenannten Prüfungsfahrten?

Prüfungsfahrten sind Fahrten zur Durchführung der Prüfung des Fahrzeugs von einem anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr/Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation sowie der Fahrt des Fahrzeugs zum Prüfungsort und zurück.

Was gilt als Überführungsfahrt ?

Überführungsfahrten sind  Fahrten zur Überführung eines Fahrzeugs an einen anderen Ort.


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