Wer beruflich mit Kraftfahrzeugen handelt oder an solchen arbeitet, muss sich regelmäßig mit der Problematik auseinandersetzen, dass Schäden oder Tätigkeiten nicht mehr unter den Schutz einer Inhaltsversicherung bzw. der Betriebshaftpflicht fallen. Nur einen Teil der Risiken stellen beispielsweise Probefahrten, Hagelschäden an zu verkaufenden Fahrzeugen, Rangierrempler mit Kundenfahrzeugen dar.
BESONDERS WICHTIG:
Eine Betriebsbesichtigung ist hier unumgänglich und eine regelmäßige Anpassung essentiell.
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Kfz-Handel: Der Kfz-Händler versichert über die Kfz-Handel- und -Handwerk-Versicherung sein rotes Händlerkennzeichen, sowie seine auf dem Betriebsgrundstück zum Verkauf stehenden Handelsfahrzeuge. (Empfohlen wird hier in jedem Fall ein Vollkaskoschutz!)
Kfz-Werkstatt: Der Kfz-Reparaturbetrieb versichert über die Kfz-Handel- und -Handwerk-Versicherung seine Kundenfahrzeuge in Werkstattobhut und – falls benötigt – sein rotes Kennzeichen, sowie seine auf dem Betriebsgrundstück zum Verkauf stehenden Handelsfahrzeuge. (Empfohlen wird hier in jedem Fall ein Vollkaskoschutz!)
Die Handel- und Handwerk-Versicherung umfassen je nach Inhalt des Versicherungsvertrages die folgenden Versicherungsarten:
KFZ- Handwerksbetriebe ( zB Reparaturwerkstätte, KFZ-Handwerksbetriebe, KFZ-Handels und Handwerksbetriebe ( sogenannte Mischbetriebe )
Hierbei handelt es sich um Unternehmen, die Reparaturen Wartungen und/ oder Wartungsarbeiten durchführen. Hierzu zählen beispielsweise auch Reifendienste.
KFZ- Handelsbetriebe sind Unterenhmen die gebrauchte oder auch neue Fahrzeuge gewerbsmäßig an- und verkaufen.
Alle versicherungspflichtigen Fahrzeuge die nicht zugelassen sind.
Wichtig:
Diese Fahrzeuge dürfen mit diesen Kennzeichen nur zu Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten im Rahmen Ihrer versicherten Betriebsart eingesetzt werden.
Probefahrten sind jene Fahrten die ein Kunde nutzt um zu prüfen ob das Fahrzeug GEBRAUCHSFÄHIG ist.
Prüfungsfahrten sind Fahrten zur Durchführung der Prüfung des Fahrzeugs von einem anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr/Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation sowie der Fahrt des Fahrzeugs zum Prüfungsort und zurück.
Überführungsfahrten sind Fahrten zur Überführung eines Fahrzeugs an einen anderen Ort.
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